Ablauf der Ausbildung

Ausbildung

Die 3jährige Ausbildung entspricht der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapie vom 26. Mai 1994 (BGB, Jahrgang 1994, Teil I, 1084). Den Unterricht erteilen ausgewählte Dozenten und Ärzte, staatlich anerkannte Physiotherapeuten sowie besonders geeignete Fachkräfte mit pädagogischen Zusatzqualifikationen, welche durch die Schulaufsichtsbehörde genehmigt wurden. 

Ausbildungsbeginn

Kursbeginn ist jeweils im September. Eine geringfügige Verschiebung des Termins ist möglich.

 

Die Ausbildung ist in 3 Schuljahre eingeteilt:

1. Schuljahr

Das erste Ausbildungsjahr beinhaltet hauptsächlich theoretischen Unterricht und praktisches Üben in geeigneten Räumlichkeiten der Schule. Dieses wird mit einem mehrwöchigen  Schnupper-Praktikum in den einzelnen Häusern / Physiotherapiepraxen in und um Regensburg beendet.
Fächer wie Anatomie, Physiologie, Chirurgie, Orthopädie, Beruf- und Staatskunde, Bewegungserziehung, Biomechanik, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Massage, krankengymnastische Behandlungstechniken und weitere werden im ersten Ausbildungsjahr unterrichtet.

Als Besonderheit bietet die Schule an der Universität Regensburg den Anatomie-in-Situ-Schein an.

2. und 3. Schuljahr

Das zweite und dritte Ausbildungsjahr beinhaltet neben den theoretischen Fächer die fachpraktische Ausbildung. Der Schwerpunkt in der praktischen Ausbildung ist das Klinische Praktikum, in dem die Auszubildenden für den Beruf des Physiotherapeuten vorbereitet werden.

Beginn des  klinischen  Praktikums  in  den  Fachbereichen  Chirurgie, Innere Medizin, Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie und Gynäkologie. Parallel hierzu die spezielle Krankheitslehre, Anatomie, Physiologie, krankengymnastische Behandlungstechniken, Prävention und Rehabilitation u. a.

Der/die  Auszubildende  erhält nach  jedem Schuljahr ein Jahreszeugnis. Am Ende des  3.Schuljahres  findet die staatliche Abschlussprüfung statt. Der Prüfling erhält ein Zeugnis über die staatliche Prüfung zum/r PhysiotherapeutIn und bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung  „PhysiotherapeutIn“.